Hier bei ToskanaWeddings werden Sie individuell und persönlich betreut und dazu gehört natürlich auch, dass ich Sie zu gegebener Zeit im Einzelfall anhand Ihrer persönlichen Situation detailliert darüber informiere, welche Formalitäten für Ihre Trauung in Italien zu erledigen sind, welche Unterlagen Sie genau beschaffen müssen, an welche Stellen Sie sich zu diesem Zweck wenden sollten und wie die Erledigungen mit dem Standesamt hier in Italien, die ich für Sie übernehme, ablaufen werden.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen in Italien hier in der Toskana zu heiraten, stellen sich aber natürlich viele Fragen, auf die Sie am liebsten sofort eine Antwort hätten. Deshalb habe ich versucht die Antworten auf die Fragen, die mir besonders häufig gestellt werden, hier nachfolgend schon einmal zusammenzufassen.
Eine in Italien erfolgte standesamtliche Trauung ist rechtskräftig und im Anschluss an Ihre Trauung erhalten Sie vom hiesigen Standesamt mehrsprachige, internationale Heiratsurkunden, die in den deutschsprachigen Ländern ohne weitere Formalitäten anerkannt werden. Das wird Ihnen auch das Standesamt Ihres Wohnorts, bei dem Sie sich informieren sollten, bestätigen.
Grundsätzlich bei jedem Standesamt, das eine Trauung ausländischer, nicht in Italien wohnhafter Paaren vornimmt.
Sofern die Brautleute nicht vor Ort mit Erstwohnsitz ansässig sind, erheben alle mir bekannten Standesämter in der Toskana für die Trauung Standesamtsgebühren. Dies zumal zahlreiche Stadtverwaltungen zu diesem Zweck sehr attraktive, historische Räume zur Verfügung stellen. Diese Gebühren werden durch entsprechende Beschlüsse von der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung festgelegt und sind daher nicht einheitlich. Soweit Sie meine Unterstützung für Ihre standesamtliche Trauung in Anspruch nehmen möchten, informiere ich Sie vorab über die Gebühren, die bei dem infrage kommenden Standesamt derzeit anfallen, da eine Auflistung hier sicher zu weit führen würde.
Zeitlich müssten Sie bei Ihrem Aufenthalt in der Toskana in jedem Fall einplanen, dass Sie als künftige Ehegatten bereits vor der eigentlichen Trauung einen Termin für die Erledigung der abschließenden vorbereitenden Formalitäten auf dem italienischen Standesamt wahrnehmen müssen. Dieser Termin, zu dem das Brautpaar nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten persönlich mit einem Dolmetscher erscheinen muss, können wir in der Regel kurzfristig zwei Tage vor der Trauung wahrnehmen. Den Dolmetscher - Service bei diesem Termin übernehme ich natürlich, falls ich die Trauung für Sie arrangiere.
Ja, für Ihre standesamtliche Trauung in Italien sind 2 volljährige Trauzeugen Ihrer Wahl erforderlich. Diese beiden Trauzeugen können gerne auch mit Ihnen verwandt sein und sollten, wenn es um die standesamtliche Trauung eines deutschsprachigen Paares geht, der deutschen oder der italienischen Sprache mächtig sein. Falls einer der Trauzeugen erklären sollte, dass er lediglich einer anderen Sprache mächtig ist, wäre ein weiterer Dolmetscher für diese Drittsprache erforderlich.
Weder die Standesämter noch ich haben die Möglichkeit Trauzeugen zu stellen. Was die Trauzeugen anbelangt, möchte ich hinzufügen, dass ich regelmäßig und sehr gerne zivilrechtliche Hochzeiten im kleinen Kreis betreue, zu denen die künftigen Ehegatten am liebsten ganz ohne Hochzeitsgäste anreisen würden. Meist mit Erfolg rate ich aber dazu, von "unbekannten" Trauzeugen abzusehen und doch lieber zwei gute Freunde oder Bekannte mit diesem "Amt" zu betrauen.
Ja, sowohl bei der eigentlichen zivilrechtlichen Trauung als auch bei einem Termin, den das Brautpaar, wie gesagt, bereits spätestens 1 - 2 Tage vor der Trauung für einige abschließende Formalitäten wahrnehmen muss, muss von Gesetzes wegen ein Dolmetscher anwesend sein, der vereidigt wird. Sofern ich die Ehre habe, Ihre standesamtliche Hochzeit hier vor Ort für Sie zu organisieren und zu betreuen, übernehme ich dieses Amt bei beiden Anlässen persönlich.
Allgemeine Auskünfte zu den für eine zivilrechtliche Hochzeit in Italien erforderlichen Urkunden können sich als tückisch erweisen, da in diesem Zusammenhang Ihre jeweiligen persönlichen Verhältnisse maßgeblich sind. Außerdem sind Gültigkeitsfristen zu beachten. Sofern ich die Ehre habe, Ihre standesamtliche Hochzeit hier vor Ort für Sie zu organisieren und zu betreuen, informiere ich Sie natürlich anhand Ihrer jeweiligen Situation genauestens darüber, welche Urkunden Sie für Ihre zivilrechtliche Trauung in Italien benötigen, wann Sie diese beantragen sollten und bei welchen Stellen Sie dies Unterlagen erhalten.
Für die Abwicklung mit dem italienischen Standesamt hier in der Toskana nehmen meine Kunden meist einen Service in Anspruch, der in der Regel alle Erledigungen mit der Behörde vollständig berücksichtigt. Das heißt, dass ich unter diesen Umständen die Terminmöglichkeiten für Ihre Trauung mit dem Standesamt abkläre, die Terminreservierung übernehme, dort vorab Ihre Unterlagen vorlege, damit Ihre standesamtliche Trauung dort vorbereitet werden kann, und Sie dann auch persönlich sowohl zu dem erforderlichen Standesamtstermin für die Erledigung der abschließenden Formalitäten vor der Hochzeit als auch zu Ihrer eigentlichen Trauung begleite und bei diesen Gelegenheiten das Amt des beeideten Dolmetschers übernehme.
Die Betreuung Ihrer zivilrechtlichen Hochzeit beim Standesamt Ihrer Wahl übernehme ich im Normalfall gegen ein pauschales Honorar, das - meinem Aufwand entsprechend- natürlich von Ort zu Ort etwas unterschiedlich ausfallen kann.
Selbstverständlich mache ich Ihnen immer ein konkretes Angebot, aus dem das Honorar für meine Tätigkeiten klar hervorgeht. Sie wissen also genau mit welchen Kosten Sie rechnen können, bevor Sie mir die Betreuung Ihrer zivilrechtlichen Trauung anvertrauen.
Als nicht in Italien wohnhafte ausländische Staatsangehörige, die in Italien standesamtlich geheiratet haben, regeln Sie die eventuelle Wahl des Familiennamens im Anschluss an die Eheschließung mit dem für für Ihren Wohnort zuständigen heimatlichen Standesamt. So haben zum Beispiel deutsche wie auch österreichische Staatsangehörige, die zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht in Italien wohnhaft sind, die Wahlmöglichkeiten, die das deutsche bzw. österreichische Recht vorsieht. Ganz so, als hätten Sie in Deutschland bzw. Österreich geheiratet. Näheres hierzu erfahren Sie auch bei Ihrem heimatlichen Standesamt, bei dem Sie sich erkundigen sollten.
Nein, das ist nicht erforderlich. Wenn Sie mir die Vorbereitung und Betreuung Ihrer standesamtlichen Hochzeit anvertrauen, gehe ich so vor, dass Standesamtstermine, für die Sie extra nach Italien bzw. in die Toskana kommen müssten, nicht erforderlich und nicht vorgesehen sind. Den erforderlichen Standesamtstermin für die Erledigung der abschließenden vorbereitenden Formalitäten, zu dem ich Sie zwar selbstverständlich begleite, den ich aber nicht in Ihrer Abwesenheit für Sie wahrnehmen kann, arrangieren wir zwei/drei Tage vor Ihrer Trauung, wenn Sie bereits zu Ihrer Hochzeit angereist sind.
Und eine Reihe allgemeiner Fragen in Zusammenhang mit ToskanaWeddings und der Planung und Organisation Ihrer Toskana-Hochzeit beantworte ich Ihnen hier...